AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen NewMark Finanzkommunikation GmbH

 

  1. Preisangebote
    Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
  2. Reisekosten
    Reisezeit ist Arbeitszeit. Kosten für Dienstreisen werden weiterberechnet. Eine Dienstreise im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter aus dienstli-chen Gründen vom Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend ist. Reisekos-ten sind alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Über-nachtungskosten und die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkos-ten der Reise. Nebenkosten können solche sein wie beispielsweise Gepäckaufbe-wahrung, Parkgebühren, o.ä.
    Die Wahl des Verkehrsmittels hat unter der Berücksichtigung der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Dringlichkeit der Dienstreise zu erfolgen.
    Bei der Verwendung eines PKW werden pro gefahrenem Kilometer die jeweils steuerrechtlich zulässigen Werte berechnet.
    Bei der Verwendung des öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs (Geschäfts-führung 1. Klasse, Mitarbeiter 2. Klasse) und von Flugzeugen (innerhalb Europas Economy, sonst Business) wird nach den eingereichten Belegen abgerechnet.
    Mietwagen-, Taxi- und Hotelkosten (4-Sterne-Hotel) werden nach Beleg abgerech-net.
    Spesen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
  3. Lieferungen
    Alle Lieferungen gelten ab NewMark Finanzkommunikation GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 16, 60594 Frankfurt a.M., soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftrag-gebers vorgenommen.
  4. Lieferzeit
    Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gera-ten wir mit der Lieferung oder Teillieferung in Verzug, so ist uns zunächst eine an-gemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann maximal bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Aufruhr, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt – berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
    Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
  5. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, werden berechnet, auch wenn hierzu kein spezieller Auftrag erteilt wird.
  6. Urheberrecht
    Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rech-te Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  7. Zahlungsbedingungen
    Nach Lieferung des Auftrages erfolgt Rechnungsstellung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, da es sich überwie-gend um Lohnarbeit handelt. Bei Aufträgen über Euro 25.000,– gilt grundsätzlich eine Akontozahlung von 50 Prozent der Auftragssumme.
  8. Zahlungsverzug
    Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss ein-getretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnis-se des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung oder sofortige Zah-lung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
    Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens neben einem solchen nach § 288 BGB wird nicht ausgeschlossen.
  9. Eigentumsvorbehalte
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsda-tum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Wei-terveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  10. Beanstandungen
    Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme der Ware auf den Auftraggeber über. Beanstandungen sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren, können nur innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung – nach unserer Wahl – verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder es fallen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlos-sen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügi-ge Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
  11. Versicherungen
    Die uns übergebenen Originale, Manuskripte oder sonstige Gegenstände werden grundsätzlich nicht versichert. Es kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
  12. Erfüllung und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist Frankfurt a.M.
  13. Schlussbestimmungen
    Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie alle nach dem Vertrag vorge-sehenen Mitteilungen, Anzeigen, Zustimmungen, Kündigungen und sonstige Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung per Fernschreiben, Fax oder Datenfernübertragung gewahrt.